BG

Berufsdermatologie

Unsere Praxis hat eine Zulassung zur Behandlung von dermatologischen BG-Fällen.

Wenn eine beruflich verursachte oder durch die Arbeit verschlechterte Hauterkrankung vorliegt, ist in vielen Fällen die BG (Berufsgenossenschaft) zuständig.

Wir leiten in Fällen von beruflich verursachten oder verschlechterten Hauterkrankungen (Handekzem, Kontaktallergien, Masken-Akne) ein Hautarztverfahren ein und sind nach Auftrag durch die BG für ihre Behandlung und die Diagnostik (Allergietests etc.) zuständig (BK 5101).

Sollten Sie durch Ihre berufliche Tätigkeit (s.g. Outdoor-Berufe) einen weißen Hautkrebs entwickelt haben, so ist für die Behandlung dieser Veränderungen seit einiger Zeit ebenfalls die BG zuständig (BK 5103). Hier können wir ebenfalls nach Beauftragung durch die BG ihre Behandlung und die Nachsorge durchführen.

Des Weiteren ist Frau Dr. Lorenz zugelassene Gutachterin für die BG. Sie kann im Fall eines notwendigen Gutachtens zur Feststellung einer Berufskrankheit durch die BG beauftragt werden.

Wichtig!

Frau Dr. Lorenz ist keine Durchgangsärztin. Dies sind in aller Regel HausärztInnen, ChirurgInnen und OrthopädInnen.